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Abschlussprüfungen für Schulfremde

Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte allgemein bildende Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen, einen Hauptschulabschluss, einen Werkrealschulabschluss bzw. einen Realschulabschluss erwerben.

Ein erfolgreicher Schulabschluss gilt als Voraussetzung für berufliche Ausbildungsgänge und als Grundlage für weitere Schulabschlüsse. Wer in seinem bisherigen schulischen Werdegang keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnte, diesen aber als Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung oder weitere berufliche Qualifikationen benötigt, hat die Möglichkeit, diesen Abschluss über die sogenannte Schulfremdenprüfung zu erwerben.

Auch wer bereits einen Hauptschulabschluss erworben hat, aber dabei auf die Prüfung in der Fremdsprache Englisch verzichtet hat, kann diese Prüfung im Rahmen der Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses als Einzelprüfung nachholen.

Nach der neuen Prüfungsordnung vom Jahr 2019 ist in der Schulfremdenprüfung Hauptschule die Wahl der Sonderfremdsprache als Herkunftssprache anstelle von Englisch ab dem Prüfungsdurchgang 2020 nicht mehr möglich. Jeder Prüfling muss an der Englischprüfung teilnehmen.

Die notwendigen Formulare für die Anmeldung können auf der Homepage des Kultusministeriums heruntergeladen werden. Einen Link zur entsprechenden Seite finden Sie bei jedem Schulabschluss. Falls kein Internetzugang vorhanden ist, sendet das Staatliche Schulamt Mannheim die Formulare für die Anmeldung auf Anfrage zu. Die Meldung zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung muss zusammen mit den nötigen Unterlagen bis spätestens 01. März des jeweiligen Prüfungsjahres vollständig und in zweifacher Ausfertigung beim Staatlichen Schulamt Mannheim vorliegen.

Die Abschlussprüfung für Schulfremde findet zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.

Weitere Informationen

Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde

Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde

Realschulabschlussprüfung für Schulfremde



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