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Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Die schulgesetzlichen Regelungen vom 1. August 2015 ersetzen die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule durch ein qualifiziertes Wahlrecht der Erziehungsberechtigten. Die amtliche Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots wird vom Lernort entkoppelt. Für die Erfüllung der Schulpflicht bei einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. Diese sind in der Verordnung über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA-VO) festgeschrieben.

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