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Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde

Prüfungsteile sind bei der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde:

  • Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, im Fach Englisch in Form der Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik) oder auf ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie).
  • Die Präsentationsprüfung ersetzt die Projektarbeit und besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
    • Hausarbeit
    • Präsentation
    • Prüfungsgespräch

Zulassung zur Prüfung

Zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde wird zugelassen, wer

  • in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
  • die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
  • nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde abgelegt hat,
  • nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen und
  • keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder staatliches Gymnasium oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.

Abweichend hierzu werden Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssen.

Anmeldung zur Prüfung

Die Meldung zur Abschlussprüfung mit den entsprechenden Formblättern und erforderlichen Nachweisen (bitte nur beglaubigte Kopien, auf keinen Fall Originale!) richten Sie bitte bis spätestens 1. März jeden Jahres an
 
Staatliches Schulamt Mannheim
z.H. Herrn Andreas Tibelius o.V.i.A.
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
 
Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen bei (bitte nur beglaubigte Kopien, keine Originale!):

Benötigte Unterlagen (Checkliste)

Ohne diese Anlagen kann keine ordentliche Zulassung zur Prüfung erfolgen!

weiterführende Informationen zu Prüfungsmodalitäten

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