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Religionen

Alevitischer Religionsunterricht

Wenn an einer Schule eine Schülergruppe von mindestens 8 Schüler/innen zustande kommt, kann Alevitischer Religionsunterricht angeboten werden. Der Alevitische Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ein ordentliches Lehrfach und wird ausschließlich durch alevitische Lehrkräfte erteilt. Der Unterricht findet zweistündig und i.d.R. nachmittags statt, ist versetzungsrelevant und wird analog zum christlichen Religionsunterricht benotet. Der Unterricht gestaltet sich auf der Grundlage von Bildungsplänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg und trägt zur Bildung einer alevitischen Identität bei.

Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage von Bildungsplänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg.



Islamischer Religionsunterricht

Der Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ein ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Er wird durch die Stiftung des öffentlichen Rechts „Sunnitischer Schulrat“ organisiert und verantwortet. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage von Bildungsplänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Islamischer Religionsunterricht sunnitischer Prägung kann bei Schülergruppen von mindestens 8 Schüler/innen (auch jahrgangsübergreifend) angeboten werden. Es empfiehlt sich, wenn islamischen Religionsunterricht an der Schule Ihrer Kinder gewünscht wird, mit der Schulleitung in Kontakt zu treten und diese über Ihr Interesse informieren. Aktuell kann es jedoch sein, dass die Nachfrage nach Lehrkräften für das Fach das Angebot übersteigt. Daher kann eine sofortige Einführung des Faches an allen interessierten Schulen nicht garantiert werden.


Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage von Bildungsplänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

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