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Muttersprachlicher Unterricht

Muttersprachlicher Zusatzunterricht
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar.
Das Land Baden-Württemberg fördert auf Grundlage der Richtlinie des Rates 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen" festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des Konsulatsmodells statt, d. h. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht.

Aktuell werden in Baden-Württemberg Kurse im muttersprachlichen Zusatzunterricht von vierzehn konsularischen beziehungsweise diplomatischen Vertretungen angeboten: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Makedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und Ungarn. Für das Schulleben und den Schulalltag der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sind die organisatorische Abstimmung und ein Austausch zwischen dem Regelunterricht und dem muttersprachlichen Zusatzunterricht der Generalkonsulate wünschenswert, die in der Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen auf deutscher Seite und auf der Seite der Generalkonsulate angestrebt und gefördert werden.
Hinweise zum "Muttersprachlichen Zusatzunterricht und Zertifizierungen durch die Generalkonsulate und Konsulate" finden Sie in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt 8: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/6i5/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVBW-VVBW000026191&documentnumber=8&numberofresults=16&doctyp=vvbw&showdoccase=1&doc.part=F&paramfromHL=true#focuspoint

Das Kultusministerium hat die „Hinweise zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Schulen und dem muttersprachlichen Zusatzunterricht in Verantwortung der Generalkonsulate“ vom 5. Juni 1992 aktualisiert. Sie geben den Schulaufsichtsbehörden, den Schulleitungen und Lehrkräften sowie den Vertretungen der Generalkonsulate, den Organisatoren sowie den ausländischen Lehrkräften des muttersprachlichen Zusatzunterrichts Anregungen zur organisatorischen Zusammenarbeit und zum pädagogischen Austausch. Damit werden die Zielsetzung eines guten und vertrauensvollen Austausches zwischen den regionalen staatlichen Schulbehörden und Schulen und den für den muttersprachlichen Zusatzunterricht an den diplomatischen und konsularischen Vertretungen Verantwortlichen bekräftigt sowie weiterhin beispielhaft Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben.

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