Kontakt zum Örtlichen Wahlvorstand
Kontakt zum Wahlvorstand für die Wahl des Örtlichen Personalrats der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten beim Staatlichen Schulamt Mannheim.
Bekanntmachung: Zusammensetzung des Örtlichen Wahlvorstands (§ 2 LPVG-WO)
Der Örtliche Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Stefan Bechtold (FOL)
Staatliches Schulamt Mannheim
Augustaanlage 67
68165 Mannheim
stefan.bechtold@ssa-ma.kv.bwl.de
Stellvertreter: Alexander Hecker (L i. A.)
Pestalozzi-GHWRS
Otto-Beck-Str. 5-7
68165 Mannheim
Weiteres Mitglied: Claudia Grabowsi (L’in)
Albert-Schweitzer-Grundschule
Mozartstr. 2
68804 Altlußheim
Bekanntmachung des Wahltages für die Wahlen zum Örtlichen Personalrat beim Staatlichen Schulamt Mannheim (§ 3 WO)
Als Wahltag für die Wahl des Örtlichen Personalrats der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten beim Staatlichen Schulamt Mannheim wird Montag, 20. Mai 2019 festgelegt. Die Abgabe der Wahlunterlagen muss zwingend bis 18 Uhr beim jeweiligen Örtlichen Wahlvorstand erfolgen.
Anordnung der Briefwahl (§ 23 WO)
Gemäß § 23 WO wird Briefwahl angeordnet.
Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter zu Wahlhelferinnen bzw. Wahl-helfern (§ 1 WO)
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der GHWRGS-Schulen werden nach § 1 WO zu Wahlhelfern bestellt.